Magnesium erfüllt viele wichtige Funktionen im Körper, ob Knochen, Zähne oder Muskeln, Magnesium ist essentiell. Magnesium Vita 'mild' ist äußerst mild im Geschmack, d.h. es lässt sich auch als Pulver sehr gut einnehmen. Es löst sich gut auf und schmeckt ganz im Gegensatz zum Magnesium 'classic', welches sehr salzig schmeckt, fast neutral. Tri-Magnesiumdicitrat zeichnet sich darüber hinaus durch eine gute Bioverfügbarkeit aus. Hergestellt und abgefüllt wird Magnesium Vita 'mild' in Deutschland.
Und wie Sie es von Cellavita gewohnt sind ohne Zusatz- & Füllstoffe und ohne Rieselhilfen.
Geliefert wird das Produkt im hochwertigen lichtgeschützten Medizinglas.
Magnesium gehört zu den essentiellen Stoffen und ist daher für alle Organismen unentbehrlich. Der Körper eines Erwachsenen enthält etwa 20g Magnesium (zum Vergleich: 1000g Calcium).²
Magnesium¹
Nährstofftabelle:
Magnesium | 202mg pro Tagesdosis | 54%NRV*
*Nährstoffbezugswerte: Referenzmenge für die tägl. Zufuhr gemäß LMIV.
Zutaten:
Tri-Magnesiumdicitrat, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose.
Verzehrsempfehlung:
Verzehren Sie täglich 3 Kapseln mit einem Glas Wasser (200ml).
Hinweise:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Bitte lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Unser neues Verpackungs-Konzept
Bei Cellavita® begann eine neue Ära, weg vom Plastik, hin zu Glas und Papier.
Die Etiketten auf den Nachfüll- bzw. Vorratspaketen sind sogenannte Sandwichetiketten, die vom Beutel abziehbar sind und auf ein beliebiges Vorratsbehältnis aufgeklebt werden können.
Am Beutel bleibt ein Etikett-Streifen mit dem Produktnamen zurück. So wissen Sie immer, was im Vorrat und im täglichen Gebrauchsglas drin ist. Passend dazu bieten wir Ihnen ein praktisches Nachfüllglas an, sie finden es hier!
Quellen:
¹ Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel